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Die Kanzlei wurde 1994 von den Rechtsanwälten Jörg
Rosbach und Lothar Fremy in Berlin gegründet. Der Tätigkeitsschwerpunkt lag zunächst in der spezifischen
Thematik der Vereinigung beider deutscher Staaten.
Wir vertreten unsere Mandanten umfassend, vor allem auf folgenden
Gebieten
- nationales und internationales Erbrecht und Restitution entzogener
Vermögenswerte
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsspezifische
Beratung
- allgemeines Vertragsrecht
- Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltungsrecht |
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